Bereiche der allgemeinen Rechtspraxis
Zivilrecht – Privatrecht. Verträge (Kaufverträge, Mietverträge, Kaufoptionen, Hypotheken, Werkverträge…)
Handelsrecht. Fortlaufende Beratung von Vermögensgesellschaften.
Steuerrecht. Kundenspezifische Beratung, Vorbereitung und Einreichen unterschiedlicher Steuererklärungen bei der Steuerverwaltungsbehörde.
Bankrecht. Kreditinstitute.
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Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung beim Erwerb von Immobilien in Spanien.
Die Beratung und Vertretung umfassen die professionelle Orientierung bei den verschiedenen rechtlichen Schritten, die vor dem Erwerb einer Immobilie in Spanien unternommen werden müssen, sowie die Prüfung der Unterlagen und die Ausfertigung und Beurkundung eines Kaufversprechens, um den zahlreichen Problemen vorzubeugen, die sich ergeben könnten.
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Unsere Kanzlei berät Sie in allen Mietfragen, von der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht bis hin zum Aufsetzen jeder Art von diesbezüglichen Verträgen.
Dies umfasst insbesondere auch:
• Räumungsklagen
• Ausarbeitung von Mietverträgen sowohl für Wohnraum als auch andere Nutzungen von Wohnraum.
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Unsere Kanzlei berät Sie in allen Erbangelegenheiten, insbesondere die Aspekte betreffend, welche die nicht in Spanien ansässigen Personen berühren, wenn eine in Spanien belegene Immobilie an die rechtmäßigen Erben des beim zuständigen Grundbuchamt eingetragenen Eigentümers übertragen werden soll.
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Wir beraten auf dem Gebiet des Familienrechts sowohl zu den nationalen als auch internationalen Aspekten. Prüfung des Güterstands für die Auflösung von Ehegemeinschaften, etc.
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Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei jeder Art von Handlungen des Handels- und Geschäftsverkehrs, von der Gründung einer Zivil- oder Handelsgesellschaft bis hin zu deren Liquidation, sowie in Fragen der Buchführung und Bilanzaufstellung. Dazu gehören die Ausarbeitung, Vorbereitung und das Aufsetzen jeder Art von privatschriftlichen oder notariellen Unterlagen. Wir übernehmen auch die Anmeldung bzw. Eintragung der Urkunden bei den zuständigen Registern.
Gleichfalls kümmern wir uns auch um die Verwaltung Ihres Unternehmens und bieten Ihnen nicht nur über die Domizilierung in unserer Kanzlei eine Korrespondenzadresse an, sondern unser Service reicht bis zur Vertretung Ihres Unternehmens vor allen Ämtern und Behörden.
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Berechnung, Entwurf und Abgabe der Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für in Spanien gelegene Immobilien, deren Eigentümer natürliche oder juristische Personen sind, die nicht in Spanien leben, aber dort steuerpflichtig sind.
Steuerrechtliche Vertretung vor allen öffentlichen Stellen und Steuerverwaltungsbehörden bei allen Verfahren, die der Erfüllung der steuerlichen Pflichten seitens der nicht in Spanien Ansässigen dienen, Betreuung während einer Steuerprüfung, Entgegennahme von Benachrichtigungen, Stellungnahmen und das Einreichen von Unterlagen sowie die Weiterverfolgung von Verwaltungsschritten.
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Die schlechte Funktionsweise der Gerichte der spanischen Justiz, deren Langsamkeit und ungewisse Ergebnisse, welche die meisten Betroffenen, die auf ihre Hilfe zurückgreifen mussten, schmerzlich erfahren haben, wird in Spanien durch ein wirksames Kataster-, Notar- und Registersystem ausgeglichen, das es dem Kaufinteressenten erlaubt, sich vor dem Erwerb der Immobilie über alle rechtlichen Aspekte und Umstände zu informieren, die den Geschäftsvorgang negativ beeinflussen könnten.
Die Überprüfungen der Inhaberschaft, Lasten, baurechtlichen Situation, steuerrechtlichen Bewertung und aller sonstigen Daten, die von einem damit beauftragten, unabhängigen Fachmann durchgeführt wird, ist der allererste Schritt, den man tun muss, bevor Dokumente unterzeichnet oder Zahlungen vorgenommen werden, die man hinterher bereuen könnte. Diese Überprüfungen sind rechtzeitig vor dem Geschäftsabschluss vorzunehmen (ungefähr zwei oder drei Wochen vorher), wofür ein Honorar auf der Grundlage eines prozentualen Anteils am Gesamtwert des Geschäftsvorganges vereinbart wird.
Neben den o.g. klassischen Maßnahmen der vorherigen Prüfung, empfiehlt sich aufgrund der Eigenheiten, die sich infolge der Insellage und dem geschichtlichen Hintergrund der Insel Mallorca ergeben haben, die Investition anders als an anderen Orten ähnlicher Eigenschaften zu betrachten, nach dem Motto: Think global, act local.
Die Referenzen und die persönliche und berufliche Laufbahn der natürlichen und juristischen Personen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind (Banken, Notare, Immobilienmakler, Rechtsanwälte und Steuerberater, Architekten, Bauunternehmen usw.), geben uns wichtigen Aufschluss darüber, inwieweit wir den bereitgestellten Informationen trauen können. Neben Sprachkenntnissen sollten auch Aspekte wie die berufliche Qualifikation und die in dem Immobiliengeschäft gewonnene Erfahrung bewertet werden.
Außer den rechtlichen Fragen müssen gleichfalls die kommerziellen Aspekte gebührlich berücksichtigt werden, wie beispielsweise der Preisvergleich bei Immobilien mit ähnlichen Eigenschaften auf der Grundlage einer Verkehrswertermittlung oder die Möglichkeit, das Objekt nach dem Erwerb vermieten zu können. Die Orientierung, die ein marktkundiger Immobilienmakler bietet, ist zweifellos wichtig. Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei aber auch das Wissen um das in Spanien geltende Mietrecht, das im Falle von Streitigkeiten eher dazu neigt, den Mieter und nicht den Eigentümer zu begünstigen. Hauptaufgabe des Immobilienmaklers ist die Vermittlung, die rechtliche und steuerliche Beratung ist jedoch Angelegenheit der Rechtsanwälte und Steuerberater.
Schließlich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die visuelle und medienwirksame Anziehungskraft, welche die schriftliche oder digitale Werbung ausübt, hier keine besondere Garantie für das Endergebnis bietet. Berufliche bzw. unternehmerische Seriosität, die durch positive Referenzen aus zuvor erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen bestätigt wird, ist auf der Insel Mallorca die beste Garantie.